Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP-Pressemitteilung "Anerkennung und Bleiberecht für internationale Pflegepersonen muss bundesweit angepasst werden"

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich in seiner aktuellen Pressemitteilung zum anstehenden 10-jährigen Jubiläum des Anerkennungsgesetzes im April 2022 zur Anerkennung von internationalen Pflegefachpersonen und zur Berufsanerkennung von internationalen Pflegeassistenzpersonen:

„Die Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte ist - aus der Zeit vor der generalistischen Ausbildung - meist nur im Rahmen des Krankenpflegegesetzes möglich. Deshalb ist die Rekrutierung von Fachpersonal für die stationäre und ambulante Pflege deutlich erschwert, weil der praktische Einsatzort im Krankenhaus sein muss und die Menschen nach der Ausbildung meist dort bleiben.“, so Wilfried Wesemann, DEVAP-Vorsitzender.

In der Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gemäß § 66a Abs. 1 Pflegeberufegesetz heißt es, dass diese Regelung aus dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - kurz „Anerkennungsgesetz“ - noch bis zum 31. Dezember 2024 gelten soll.

„Eine Anerkennung nach dem Altenpflegegesetz und damit direkte Beschäftigung in der Langzeitpflege kommt jedoch meist nicht in Frage, weil es die Ausbildung zum Altenpfleger in anderen Ländern nicht gibt.“, so Wesemann weiter. „Die meisten Länder sichern eine neue Regelung ab dem Jahr 2025 zu. Dies ist jedoch zu spät, weil die Träger bereits heute massive Personalausfälle kompensieren müssen. Zur Lösung muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren für Pflegefachkräfte in den Ländern möglichst kurzfristig auf Basis des Pflegeberufegesetzes angepasst werden.“

„Das SGB XI sieht zudem künftig den strukturierten Einsatz von Pflegeassistenzkräften vor. Entsprechende Ausbildungsgänge finden bereits an den Pflegeschulen statt, um den hohen Bedarf an Assistenzpersonal künftig zu decken.“, so Wesemann. „Die bestehenden Regelungen zum Bleiberecht für Menschen aus Drittstaaten sehen jedoch eine Ausbildung von mindestens zwei Jahren vor und verunmöglichen damit für die Träger in der Pflege die Rekrutierung von internationalen Pflegeassistenzkräften.“

„Wir fordern seit Jahren eine bundesweit einheitliche zweijährige generalistische Pflegeassistenzausbildung. Perspektivisch ist dies der richtige Weg, um Vergleichbarkeit zu erreichen und, im Sinne eines ausgewogenen kompetenzorientierten Personalmixes, die künftigen Aufgaben in der Pflege mit begrenztem Personal zu bewältigen.“, so Wesemann abschließend. „Kurzfristig müssen die Regelungen zum Bleiberecht für den Bereich der Pflegeassistenzkräfte auf Bundesebene angepasst werden, so dass auch Assistenzkräfte mit einer kürzeren Ausbildungszeit nach Abschluss in Deutschland bleiben können und eine Arbeitsgenehmigung erhalten. Hier brauchen wir dringend die Unterstützung des Bundes.“