Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

Mitgliedschaft im DEVAP

Wer kann Mitglied im DEVAP werden?

  • Gliedkirchliche Diakonische Werke (Landesverbände)
  • Fachverbände oder entsprechende Zusammenschlüsse der evangelischen Altenarbeit und der ambulanten pflegerischen Dienste innerhalb der gliedkirchlichen Diakonischen Werke
  • Träger von evangelischen Einrichtungen der stationären Altenarbeit und Pflege
  • Träger von evangelischen Einrichtungen ambulanter pflegerischer Dienst
  • Träger von evangelischen Einrichtungen der offenen gemeinwesenorientierten Altenarbeit
  • Berufs- und Fachverbände, Arbeitsgemeinschaften und andere Träger in der Altenarbeit und Pflege

Voraussetzung ist, dass sie auf gemeinnütziger Grundlage im Sinne der Diakonie arbeiten und unmittelbar oder mittelbar der Diakonie Deutschland angeschlossen sind.

Wie beantragt man eine Mitgliedschaft im DEVAP?

Eine gewünschte Mitgliedschaft im DEVAP wird schriftlich angezeigt und durch den Vorstand bestätigt. Die Mitgliedschaft ist formlos und schriftlich zu beantragen. Senden Sie uns gern eine Mail an info[at]devap.de.

Über die Annahme entscheidet der Vorstand.

Jedes Mitglied kann eine Vertreterin/Vertreter in die Arbeitsgemeinschaften entsenden und die Verbandsarbeit aktiv unterstützen.