Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP-Pressemitteilung, 29.01.2021: Digitalisierung versus Postkutsche - Moderne Zusammenarbeit, Jetzt! Bürokratieentlastung im ambulanten Bereich: Krankenkassen nutzen Wege zum Sparen nicht

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich in seiner aktuellen Pressemitteilung zu der schleppenden Umsetzung der Bürokratieentlastung im ambulanten Pflegebereich auf Bundesebene und verweist auf teilweise seit Jahren ausstehende Regelungen. Er zeigt anhand eines idealen Abrechnungsprozesses, welche gesetzlichen Regelungen aktuell offen sind:

„Unsere Forderung aus dem ambulanten Pflegebereich ist schon lange, primär die Kommunikation mit den Krankenkassen - also der digitale Austausch hin UND zurück - auf die politische Agenda zu setzen.“, so Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Dies bedeutet auch rechtliche Fragen auf der Bundesebene festzulegen, wie die Akzeptanz der digitalen Unterschriften.“

„Wie jüngst im Gesetzesentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) fehlt oftmals der Blick auf die Basis für die angestrebte Digitalisierung.“, so Wesemann weiter. „Es gibt viel zu viel weiße Flecken, wo „5G“ nicht die Frage ist, sondern erstmal „2 Balken“.“

Die angespannte Personalsituation in der Pflege ist seit Jahren bekannt. Sobald zusätzliche Aufgaben, wie die Durchführung von Schnelltests zur Eindämmung des Coronavirus hinzukommen, wird dies überdeutlich. Eine neue Generation an Pflegefachkräften kann jedoch nur für den Beruf in der ambulanten Pflege begeistert werden, wenn nicht frustrierend viel Arbeitszeit für bürokratische, analoge Prozesse und Verwaltung investiert werden muss.

„Wir wünschen uns ein schnelles und mutiges Handeln von Seiten der Politik.“, so Wesemann. „Die Verfahren im Verordnungswesen sowie der Abrechnung von häuslicher Krankenpflege sind aufwendig, verwaltungsintensiv und kostentreibend, weil es weiterhin keine einheitlichen und ausschließlich digitalen Verfahren gibt. Die Kranken- und Pflegekassen müssen endlich gesetzlich verpflichtet werden, dass auch sie mit den ambulanten Diensten digital und einheitlich kommunizieren.“

Der DEVAP weist in seinem “Strategiepapier DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ auf die Problematik hin und hat ergänzend dazu einen Laufzettel für den idealen digitalen Abrechnungsprozess für Leistungen gem. SGB V entwickelt. Dieser zeigt anhand des Abrechnungsprozesses die Bearbeitungsschritte der Pflegedienste und Krankenkassen und erläutert die Regelungslücken. Die Mitglieder des DEVAP sind gern bereit, dazu auch Modellprojekte einzuführen und zu unterstützen. Technisch sind sie dazu schon lange in der Lage – nur die Krankenkassen mauern.