Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

VKAD-DEVAP-Pressemitteilung "Ein Jahr Koalitionsvertrag: Verbesserungen für die Langzeitpflege – Fehlanzeige."

Am 07.12.2022 jährt sich die Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der Ampelregierung. Trotz guter Ansätze wurden bisher kaum entscheidende Weichen zur langfristigen Sicherstellung der Langzeitpflege gestellt. Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) fordern in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung die zügige Umsetzung der Vorhaben im Koalitionsvertrag und eine tragfähige Strategie für die Langzeitpflege.

Berlin/Freiburg, 07.12.2022 | „Im zurückliegenden Jahr hat die Langzeitpflege vor allem die Auswirkungen einer sich ständig ändernden Corona-Politik zu spüren bekommen. Das Infektionsschutzgesetz überflutet die Träger mit nicht refinanzierter Bürokratie“, resümiert Eva-Maria Güthoff, Vorstandsvorsitzende des VKAD. „Es fehlen nach wie vor ernstzunehmende Maßnahmen, um die Langzeitpflege zu entlasten. Die Politik muss ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag jetzt in die Tat umsetzen“, fordert Güthoff.

„Wir müssen die Krise endlich in den Griff bekommen, denn die Situation in der Langezeitpflege ist mittlerweile dramatisch. Die Kapazitäten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege decken nicht mehr den tatsächlichen Pflegebedarf: ambulante Touren werden abgesagt und in stationären Einrichtungen Betten nicht mehr belegt. Grund hierfür ist trotz steigernder Ausbildungszahlen der Personalmangel. Die guten Ideen gegen diesen Personalmangel, wie die Ausbildungsförderung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege durch beispielsweise einen kompetenzorientierten Qualifikationsmix und die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf das Fachpersonal, dürfen nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden“, sagt Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des DEVAP e.V.

Eigenanteile: Gesetzlich begrenzen und Ausbildungsumlage herausnehmen

„Bestimmte Stellschrauben, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht, können Pflegebedürftige und Angehörige schon jetzt entlasten und sollten zeitnah umgesetzt werden“, führt Wesemann weiter an: „Die Behandlungspflege muss auch in der stationären Pflege endlich von den Krankenkassen übernommen werden und die pandemiebedingten Zusatzkosten vollständig aus Steuermitteln finanziert werden, damit die Pflegeversicherung endlich wieder hinreichend liquide ist. Zudem belegen Zahlen der AOK, dass die pflegebedingten Eigenanteile trotz der Entlastung durch die letzte Pflegereform deutlich steigen“, so Wesemann weiter. „Wir dürfen die Pflegebedürftigen mit dieser Last nicht allein lassen. Langfristig hilft nur eine gesetzliche Begrenzung der Eigenanteile, die die Kosten für Pflegebedürftige kalkulierbar macht.“ Hierzu fordern die beiden Verbände, die Ausbildungskostenumlage wie geplant noch in dieser Legislatur aus den Eigenanteilen herauszunehmen.

Von der im Juni 2023 anstehenden Einführung der Personalbemessung erhoffen sich die Träger, zukünftig mehr Pflegefachhelferinnen und -helfer beschäftigen zu können, um Fachkräften in der Pflege die dringend nötige Entlastung zu bringen. VKAD und DEVAP setzen sich vor diesem Hintergrund seit längerem für die Förderung und bundesweite Vereinheitlichung der Ausbildung zur Pflegeassistenz ein, um mehr Menschen für den Beruf zu gewinnen.

„Neben den kleineren Maßnahmen muss die Politik die langfristigen Strategien verfolgen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, im nächsten Jahr die Finanzierung der Pflegeversicherung anzugehen. Aus unserer Sicht sollte das Thema besser gestern als morgen auf der Agenda des Gesundheitsministers stehen. Dazu ist die Lage zu ernst“, fügt Güthoff hinzu.