Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

Pressemitteilung "DEVAP zeigt Konsequenzen der Kürzungen in „Liste des Grauens“"

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich in seiner Pressemitteilung zum zweiten geplanten Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Oktober 2025:

Berlin, 06.10.2025 „Die Arbeitsaufträge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und auch die aktuellen Diskussionen um die Streichung des Pflegegrades 1 zeigen, dass Finanzierungsfragen im Fokus der Pflegereform stehen, weniger System- und Strukturfragen bzw. diese immer unter dem Finanzierungsvorbehalt“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Damit werden jedoch das Potential der Gesundheitswirtschaft mit 12 Prozent vom BIP als wichtiger Wirtschaftsmotor und die Wirksamkeit einer frühzeitigen Unterstützung in der häuslichen Umgebung zum Hinauszögern von Pflegebedürftigkeit verkannt.“

„Der DEVAP befasst sich intensiv mit den Konsequenzen von Sparmaßnahmen und Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung“, so Wesemann weiter. Hieraus ist die sogenannte „Liste des Grauens“ entstanden:

1. Sparmaßnahmen im Sozialbereich

Die bisher gewährten und auch die geplanten Darlehen für die Sozialversicherungen verkennt die prekäre Lage, weil sie nicht nachhaltig sind und die Finanzierungslast lediglich in die Zukunft verschieben. Einsparungen allein steigern zudem das Versorgungsdefizit und retten das System nicht; dies gelingt nur durch tatsächliche Reformen. Pflegefachpersonen und junge Mediziner werden - trotz vieler gelungener Reformen, wie dem Pflegeberufegesetz - prekärer werdende Arbeitssituationen verlassen, weil sie weiterhin nur als Kostentreiber gesehen werden. 

2. Leistungsreduzierung

Streichungen in den unteren Pflegegraden lässt Menschen mit beginnendem Unterstützungsbedarf allein und verhindert wichtige präventive Maßnahmen. Dies kann den pflegerischen Bedarf langfristig noch verstärken. Eine bessere Ausgabensteuerung wäre sinnvoll, indem der Fokus auf Ausgaben für Prävention, Beratungsangebote, Pflegekurse, Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor Ort liegt.

3. Kommunen weitere verpflichtende Aufgaben übertragen ohne entsprechende finanzielle und strukturelle Ausstattung

Kommunen haben eine Verantwortung für eine Altenhilfe und Pflegeplanung, aber hierfür müssen diese auch entsprechend befähigt werden. Sie dürfen nicht länger als "letzte Rettung" der Pflegekrise ohne entsprechende Unterstützung dienen: ohne finanziellen und strukturellen Beitrag von den Ländern und vom Bund droht eine Überforderung und ein „Regularienwildwuchs“ in den Regionen. 

4. Verpflichtende private Vorsorge

Junge Generationen könnten eine private Vorsorge finanziell tragen, aber ältere Generationen würde dies teils massiv überfordern. Es müssen gesamtgesellschaftliche Lösungen gefunden werden; auch um die Wirtschaft zu stabilisieren und die Angehörigen nicht als Arbeitskräfte zu verlieren. Ein möglicher Ansatz wäre ein befristeter Solidaritätsbeitrag der Babyboomer: dies geht bewusst über technische Systemkorrekturen hinaus und schafft einen neuen Generationenvertrag für die Pflege, der finanzielle Stabilität mit gesellschaftlichen Solidaritäten verbindet.

5. Finanzierungsfrage vor Strukturfrage

Zwar stellt sich die Finanzierungsfrage in der Pflegeversicherung momentan am dringendsten. Das darf aber nicht dazu führen, dass die wichtigste Frage – nämlich die nach der tatsächlichen Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch Strukturreformen – dahinter zurücksteht. Die Erosion des Solidarsystems gefährdet mittelfristig die gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimität der Pflegeversicherung. Zudem droht das Versprechen, im Alter vor Armut und sozialer Not geschützt zu sein, zur Worthülse zu werden. Dies motiviert auch nicht dazu selbst Vorsorge zu treffen. 

„Die Verantwortung für eine professionelle, ausfinanzierte und zukunftsfähige Pflege in Deutschland darf nicht in das private Umfeld der Betroffenen verschoben werden“, so Wesemann abschließend. „Wir müssen gesamtgesellschaftlich Lösungen finden. Notwendig sind Sofortmaßnahmen, wie die Überführung der Behandlungspflege in der stationären Pflege ins SGB V, die Erstattung der Coronakosten, die soziale Absicherung der Pflegenden und die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen. Langfristig ist eine umfassende Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung erforderlich. Hierzu geben die für Dezember 2025 angekündigten Eckpunkte der Bund-Länder-AG hoffentlich konkrete Antworten.“

Der DEVAP bringt sich mit seinem Strategiepapier „Trotzdem Pflege: Für jeden, zu jeder Zeit“ auf Bundesebene auch weiterhin aktiv für eine umfassende Struktur- und Finanzreform der Pflegeversicherung ein.