Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

Offener Brief vom Bündnis für Gute Pflege an Bundesgesundheitsminister Spahn „Dringender und eiliger Bedarf von Schutzkleidung in der Pflege“

Das Bündnis für Gute Pflege hat sich mit dem dringenden Appell an das Bundesgesundheitsministerium gewandt, unverzüglich dafür zu sorgen, dass schnellst möglichst Schutzausrüstung in ausreichender Anzahl und Qualität zur Verfügung gestellt wird, damit Pflegebedürftige, deren Angehörige und die Beschäftigten geschützt werden.

Im Bündnis für Gute Pflege haben sich 23 Verbände und Organisationen sowie weitere Unterstützerinnen und Unterstützer zusammengeschlossen, darunter Verbände der Interessenvertretung pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger, Wohlfahrts- und Sozialverbände und Gewerkschaften. Der DEVAP ist ebenfalls Mitglied.

Hier finden Sie einige Auszüge aus dem Brief vom 07.04.2020: „Deshalb appellieren wir an Sie, die Ausstattung mit Schutzkleidung in der Pflege mit höchster Priorität voranzutreiben. Zur Schutzausrüstung gehören neben Schutzmasken auch Schutzkittel, die vor allem in Quarantänesituationen in stationären Einrichtungen sowie in der häuslichen Pflege dringend notwendig sind.

Wir bitten Sie auf folgende Maßnahmen hinzuwirken:

  • die zentrale Beschaffung von Schutzausrüstung;
  • klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner*innen in allen Ländern bzgl. der Verteilung von Schutzausrüstung;
  • die Stimulation der Produktion von Schutzausrüstung nach den Standards des Medizinproduktegesetzes in Deutschland. Die Verpflichtung für Unternehmen, ihre Produktion umzustellen, wenn die Produktion von Schutzausrüstung technisch möglich ist, darf kein Tabu sein; 
  • fachlich abgestimmte Empfehlungen, z. B. des RKI, zu vor Ort handhabbaren Alternativen zu Einweg-Schutzausrüstung sowie der Aufbereitung von Mehrwegschutzausrüstung, die mit in den Einrichtungen und Diensten sowie Haushalten vorhandener, „normaler“ Technik umgesetzt werden können;
  • Material, das zu überteuerten Preisen am Markt angeboten wird, muss im Rahmen der zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten in die Versorgung eingespeist werden, ohne dass dadurch den Versorgern ein wirtschaftlicher Schaden entsteht;
  • Eine kurzfristige Erhöhung der Pauschale für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel gemäß § 40 Abs. 1 SGBXI auf 80 €.

[..]

Neben der extremen gesundheitlichen Gefährdung der Pflegebedürftigen verschärfen Infizierung bzw. Erkrankung von Pflegekräften die schon vor der Krise sehr angespannte Personalsituation und gefährden die Versorgung. Da auch pflegende Angehörige von SARS-CoV-2, den Schutzmaßnahmen der Bevölkerung sowie dem Mangel an Schutzausrüstung betroffen sind, können sie diesen Mangel nicht auffangen. Vielmehr brauchen sie selbst dringende Unterstützung, damit die Versorgung in der häuslichen Pflege nicht zusammenbricht.“

Den vollständigen Wortlaut entnehmen Sie bitte dem Brief.