Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

Kurzbericht Online-Diskussion Wohlfahrt Intern „Wie lässt sich die Aufteilung zwischen ambulantem und stationärem Sektor überwinden?“

Die Pflegebranche ächzt zwischen wirtschaftlichem Druck, Bürokratie und Personalmangel. Flexible Versorgungsmodelle könnten eine Lösung sein, aber die starre Trennung zwischen ambulantem und stationärem Sektor erschwert ihre Umsetzung. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur geplanten Pflegereform soll auch sektorenübergreifende Ansätze prüfen. Am 11. Dezember 2025 legte die Kommission ihre Ergebnisse vor. 

Vor diesem Hintergrund diskutierten in der Online-Diskussion „Wie lässt sich die Aufteilung zwischen ambulantem und stationärem Sektor überwinden?“ Anna Leonhardi, Mitglied im Vorstand, Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege, Michael Hübner, Leiter Versorgungsinnovation, Pflege und Digitale Versorgung Barmer, und Martin Irmer, Geschäftsführer beim Graf Recke Quartier Neumünster und der Haus Reckeblick gGmbH.

Zur Leitfrage, wie sich die Aufteilung zwischen ambulantem und stationärem Sektor in der Pflege überwinden lässt, benannte Anna Leonhardi die DEVAP-Forderungen zum Thema: 

  1. Die Pflegeversicherung muss künftig modular die Leistungen der Pflege und Betreuung übernehmen, die der Hilfe bei der Haushaltsführung, der Steuerung der Pflege und der Hilfe bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Aufgaben. 

  2. Nicht der Wohnort soll über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen bestimmen, sondern der individuell festgestellte Hilfebedarf. Dazu ist eine Neuausrichtung der Versorgungssettings erforderlich und ein flächendeckendes Case-Management zu entwickeln.

  3. Die modularisierte Leistungserbringung stärkt die ambulante Pflege und fördert die Einbeziehung von Zu- und Angehörigen sowie die Potenziale der Zivilgesellschaft. Voraussetzung dafür ist eine Reform des Pflegegelds mit einer stufenweisen Einführung der Vergütung der Pflegeleistungen (z. B. 40 % der Sachleistung), von Lohnersatzleistungen bis hin zur Anstellung und Entlohnung der pflegenden Angehörigen. Diese Maßnahmen sind dringend erforderlich, um die Pflegebereitschaft der Angehörigen zu erhalten und sie wirksam zu entlasten.

  4. Die Kommunen sind für den Ausbau der pflegerischen Infrastruktur und für den Aufbau des Gemeinwesens verantwortlich. Dazu zählen u. a. die Entwicklung neuer Wohnformen, eines altersgerechten Wohnungsbaus, einer Quartiersentwicklung und der Beratung und auch Prävention, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden bzw. hinauszuzögern. Der Zugang muss so niederschwellig und unbürokratisch wie möglich erfolgen. Die Kommunen könnten zudem als Steuerungsinstanz mit einem etablierten Case-Management bedarfsgerechte Pflegesettings organisieren.

Zur Abschlussfrage, welchen Apell sie an die Politik richten würde, betont Anna Leonhardi, dass zwingend die Praxis auf Augenhöhe in die weiteren Reformprozesse einbezogen werden sollte – Stichwort Trust in Care. 

Nähere Informationen zu den DEVAP-Forderungen finden Sie im DEVAP Strategiepapier „Trotzdem Pflege: Für jeden, zu jeder Zeit“.

Der Online-Dialog wurde aufgezeichnet und steht auf dem You Tube Kanal der Wohlfahrt Intern zur Verfügung: LINK