Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

Kurzbericht Fachtagung des Wohlfahrtswerkes BaWü „Sozialhilfebedarf – Eine systemische Überforderung für Pflegeeinrichtungen“

Beim Thema Finanzierbarkeit der Pflege steht meist die Pflegeversicherung im Fokus. Dagegen wird wenig über die Mechanismen der Finanzierung des Eigenanteils bei finanziell überforderten Betroffenen diskutiert. Dabei wächst die Relevanz ergänzender Zahlungen seitens der Sozialhilfe und offene Posten bei Pflegeeinrichtungen steigen. 

Die für Wirtschaftlichkeit und Liquidität Verantwortlichen spüren eine hohe Abhängigkeit vom Bearbeitungstempo der Sozialbehörden. Personalintensive, aber erfolglose Mahnverfahren und daraus resultierend fehlende Liquidität von Pflegeeinrichtungen gefährden vielerorts die Wirtschaftlichkeit und manchmal auch das vertrauensvolle Zusammenwirken mit der öffentlichen Hand vor Ort.

Auf der Fachtagung „Sozialhilfebedarf – Eine systemische Überforderung für Pflegeeinrichtungen“ am 23.07.2025 in Stuttgart wurde aus Perspektive der Einrichtungen berichtet, das Geschehen in die geltende Rechtslage eingeordnet, Handlungsbedarfe formuliert und die Realisierbarkeit von Lösungswegen diskutiert.

Anna Leonhardi, Geschäftsführerin des DEVAP e.V., stellte zum Schwerpunkt „Vorleistung in der Pflege: Eine Selbstverständlichkeit? Ergebnisse einer Umfrage unter Trägern und verbandspolitische Forderungen“ die Ergebnisse der gemeinsamen Umfrage mit dem VKAD zum Thema vor. Die Pressemitteilung vom 26.05.2025 finden Sie HIER

Daraus abgeleitete Handlungsbedarfe und politische Forderungen wurden zur Diskussion gestellt. 

Inwieweit die für Pflegeeinrichtungen mit Sozialhilfe zusammenhängenden Problemlagen auf der Landesebene (hier: Baden-Württemberg) überhaupt wahrgenommen werden und welche Perspektiven die öffentliche Hand beschäftigen, berichteten und kommentierten beteiligte Akteure. 

Abschließend wurden konkrete Schritte diskutiert und dringender Handlungsbedarf auch auf Bundesebene festgelegt. Die Arbeitsaufträge der Fach-AG Versorgung der Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“ geben hier Anlass zur Hoffnung. Hier heißt es u.a.:

  • „Künftiger Umfang der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegeversicherung unter Berücksichtigung ihrer Wechselwirkungen (insbesondere Hilfe zur Pflege)“

  • „Alle einnahmeseitigen Stellschrauben zur Schließung der Finanzierungslücke unter Berücksichtigung ihrer Wechselwirkungen (insbesondere Hilfe zur Pflege)“ 

  • „2.8. Wie können Pflegekassen, Kommunen und Sozialhilfeträger in Zukunft effizienter zusammenarbeiten? Bedarf es einer Veränderung der Zuständigkeiten? Wie können Modellvorhaben nach § 123f. SGB XI dazu beitragen? Bedarf es in diesem Kontext auch einer Änderung im System der Hilfe zur Pflege (HzP)?

Der dringende Handlungsbedarf wurde erkannt und der Korridor, um die Träger und Pflegebedürftigen hier zu unterstützen und weitere Insolvenzen zu vermeiden ist genau jetzt. 

Der DEVAP bringt sich hier weiterhin aktiv für die Vorfinanzierung der Sozialhilfeleistungen mindestens in Höhe von 75 Prozent der Ausgaben sowie ein nachgelagertes Prüfverfahren ein, damit Pflegeheime nicht länger in finanzielle Schieflagen geraten. Zudem muss das Antragsverfahren digitalisiert und entbürokratisiert werden.