Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

Kurzbericht DEVAP-Fachdialog „Nachhaltigkeit und Investitionskostenregelungen“: Die Pflege darf nicht in eine Bittstellerrolle gedrängt werden

Dem digitalen DEVAP-Fachdialog „Klimaschutz und Investitionskostenregelungen im Pflegeversicherungsgesetz zusammenbringen“ am 09.11.2023 sind 70 Teilnehmende gefolgt.

Der DEVAP hat in seiner Strategie 2021-2025 das Thema Investitionskosten in die sieben Forderungen als Roadmap für eine grundständigen Struktur- und Finanzreform zur Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen aufgenommen. Diese Forderungen wurden um die Punkte Nachhaltigkeit und Klimaschutz für die Fortschreibung der DEVAP Strategie ergänzt.

Die Expert*innen sind sich einig: Eine Weiterentwicklung der Investitionskostenregelungen in der Langzeitpflege als Beitrag zu einheitlichen Lebensbedingungen ist zwingend erforderlich. Benötigt werden endlich Vorgaben des Bundes für eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die operative Bewertung von Investitionskosten. 

Hierzu hat der DEVAP am 09.11.2023 den Fachdialog „Klimaschutz und Investitionskostenregelungen im Pflegeversicherungsgesetz zusammenbringen“ in Kooperation mit der Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank und der CURACON GmbH angeboten.

Die EU-Taxonomie wird künftig bei der Finanzierung von Sozialunternehmen eine entscheidende Rolle spielen. Die Pflege möchte hier ihren Beitrag leisten. In einem regulierten Pflegemarkt sind ordnungsrechtliche Regelungen auf Bundesebene erforderlich, damit Pflege diese Verantwortung auch durch eine gesicherte Regelfinanzierung wahrnehmen kann.

Im Fachgespräch wurde zur Frage „Welche Auswirkungen haben Nachhaltigkeitsfragen auf die Finanzierung in der Langzeitpflege?“ informiert und diskutiert. Zudem wurde ein Überblick zu den aktuellen Regelungen in den Ländern gegeben und Best Practice Beispiele vorgestellt. Anna Leonhardi, Geschäftsführerin, hat den Fachdialog moderiert.

Zur Konkretisierung des Themas hat der DEVAP das Positionspapier „Investitionskosten in der stationären Langzeitpflege neu verteilen“ veröffentlicht, in welchem auch der Aspekt des Klimaschutzes und der Refinanzierung nachhaltiger Investitionen berücksichtigt wird. Es bedarf klarer, einfacher und bundeseinheitlicher Refinanzierungsregeln. Bau und Unterhalt der Gebäude­infrastruktur müssen endlich bundesweit wirtschaftlich sichergestellt werden. Dieses stellte Thomas Neeb, DEVAP-Vorstand, vor.

Zum Thema „Bedeutung des Nachhaltigkeitsberichtes für die Finanzierung von Sozialunternehmen“ führte anschließend Jörg Moltrecht, Vorstand Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank, aus.

Jan Grabow, Wirtschaftsprüfer und Geschäftsführender Partner CURACON GmbH, berichtete in seinem Input „Wenn die Erreichung der klimapolitischen Ziele gewollt ist, müssen auch die Rahmenbedingungen stimmen“ über Lösungsansätze zur Beseitigung von Investitionshemmnissen.

Eine aktuelle CURACON-Erhebung für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat bestätigt, dass die klimapolitischen Ziele nur erreicht werden, wenn endlich Lösungsansätze zur Beseitigung der Hemmnisse für die Finanzierung von investiven Energiesparmaßnahmen in Pflegeheimen entwickelt werden, weil die Kostenträger eine energetische Sanierung weiterhin nicht als betriebsnotwendig einstufen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen führen jedoch in der Regel neben einer Reduzierung der CO2-Emissionen auch zu konkreten Einsparungen insbesondere bei den laufenden Betriebskosten (z. B. bei energetischer Sanierung durch die Verminderung von Heizkosten). Die Ergebnisse des Gutachtens finden Sie hier.

In der anschließenden Podiumsdiskussion sind sich die Referenten einig, dass sich alle Unternehmen proaktiv mit der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie befassen sollten und nicht nur regulatorisch getrieben, weil sich die gesetzlichen Schwellenwerte voraussichtlich noch ändern werden.

Das Hauptproblem bei Investitionen in Nachhaltigkeit oder energetische Sanierungen ist jedoch die harte Haltung der Sozialhilfeträger, nur Maßnahmen anzuerkennen, die betriebsnotwendig sind. Grundsätzlich fehlt in Deutschland eine langfristige Demographie- und Nachhaltigkeitsstrategie als Grundlage für die Sicherung der Versorgung mit professioneller Langzeitpflege.

Der DEVAP fordert auch weiterhin eine Finanz- und Strukturreform im Rahmen des SGB XI. Hier spielen auch die Themen Nachhaltigkeit und Investitionskosten eine wesentliche Rolle: Die Pflege darf nicht in eine Bittstellerrolle kommen, deshalb ist eine Regelfinanzierung zwingend erforderlich.