Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

Kurzbericht Auftaktveranstaltung DEVAP Online-Fachforum „Auswirkungen des PNOG auf die ambulante und teilstationäre Pflege“ am 26.10.2026

Das PNOG wird die ambulante und teilstationäre Pflege erheblich schwächen: Vorgesehene Leistungskürzungen, wie der Wegfall des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 Euro, die Kürzung des Sachleistungsbudgets sowie Einschränkungen bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege, könnten zu Versorgungslücken und einer noch stärkeren Belastung pflegender Angehöriger führen. Zudem sollen Beratung und Schulungen nicht mehr zum Leistungsspektrum ambulanter Pflegedienste gehören. Die geplanten Änderungen werden bestehende Versorgungsstrukturen wirtschaftlich unter Druck setzen und die ambulante und teilstationäre Versorgungssicherheit Pflegebedürftiger gefährden. 

Hierüber diskutierten wir am 26.10.2026 gemeinsam mit den 90 Teilnehmenden im DEVAP Online-Fachforum „Auswirkungen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) auf die ambulante und teilstationäre Pflege“. 

Sonja Schneider-Koch, DEVAP-Vorstand und Geschäftsführerin DSP Elbdiakonie gemeinnützige GmbH, und Helvi Seehafer, Fachbereichsleiterin Pflege und Stellv. Stabsbereichsleiterin (Pflege & Notrufdienste) Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., berichteten aus der Praxis und zeigten, wie die ambulanten und teilstationären Träger mit diesen Herausforderungen umgehen können, um auch weiterhin wirtschaftlich stabil am Markt bestehen zu können. 

Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP e.V., hat die Veranstaltung moderiert.

Die Folgen für die ambulante Pflege sind, dass das Kerngeschäft Grundpflege gestärkt wird und alle Zusatztöpfe schrumpfen. Entscheidend ist der Mix im eigenen Kundenstamm. Die Leistung in der Tagespflege selbst bleibt stabil, aber die Zahlungsbereitschaft der Gäste wird zum Engpass. Die Dienste müssen entsprechend ihr Preis- und Angebotsmodell prüfen.

In den Schlussworten wurde deutlich, dass die größte Schwierigkeit aktuell darin besteht, dass eigentlich bereits heute vor allem arbeitsrechtliche Entscheidungen von den Diensten getroffen werden müssten – jedoch auf Grundlage einer rechtlich noch unklaren Gesetzeslage. 

Der DEVAP wird seine Mitglieder weiterhin zeitnah zum weiteren parlamentarischen Verfahren des PNOG informieren. Zudem ist eine Folgeveranstaltung für Anfang 2027 geplant, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.