DEVAP-VdDD-Pressemitteilung "Pflegereform stärkt tarifgebundene Träger"
Die Bundesregierung hat am 30. September den überarbeiteten Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Danach können Pflegeeinrichtungen ihre tariflichen Vergütungen und die Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen weiterhin refinanzieren. Für Einrichtungen, die sich am regional üblichen Entgeltniveau orientieren, soll dagegen eine Deckelung gelten: Ihre Vergütungssteigerungen dürfen die um einen Prozentpunkt abgesenkte Veränderungsrate nicht überschreiten. Die ursprünglich geplante Abschaffung der Tariftreueregelung ist zudem gestrichen worden.
Dazu erklären Johanne Hannemann, Vorstandsvorsitzende des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland, und Thomas Neeb, Vorstandsvorsitzender des DEVAP e.V.:
„Dass die Bundesregierung die Refinanzierung von tariflichen und kirchlichen Vergütungen sichert, begrüßen wir. Für unsere Einrichtungen schafft die Entscheidung – vorbehaltlich des noch ausstehenden parlamentarischen Verfahrens – zunächst mehr Planungssicherheit. Wer seine Beschäftigten nach Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bezahlt, kann die damit verbundenen Kosten auch weiterhin in den Pflegevergütungen berücksichtigen. Das ist auch ein Signal des Vertrauens gegenüber den tarifgebundenen sozialen Trägern.
Gleichzeitig muss die Pflegereform weitergehen. Die Pflegeeinrichtungen brauchen mehr Spielraum, um ihr Personal passend zum tatsächlichen Bedarf einzusetzen. Deshalb sind weitere Anpassungen und flexiblere Personalvorgaben notwendig. In der geplanten Strukturkommission sollte die Bundesregierung deshalb zwingend die Erfahrungen der Pflegeeinrichtungen und der Wissenschaft einbeziehen.“

