Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP-Umfrage zur den zusätzlichen Pflegefach- und Pflegeassistenzkräfte gem. §§ 8 Abs. 6 und 84 Abs. 9 SGB XI – Bitte teilnehmen!

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz und dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz wurde für stationäre Einrichtungen die Finanzierung von zusätzlichem Personal beschlossen: 13.000 Pflegefachkraft- und 20.000 Assistenzstellen. Zur tatsächlichen Besetzung der Stellen führt der DEVAP nun eine Umfrage durch.

Es wurde in den vergangenen Jahren versucht, vollstationäre Pflegeeinrichtungen durch verschiedene Sofortprogramme zu unterstützen, ohne dass dies mit einer finanziellen Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner verbunden ist:

Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG): § 8 Abs. 6 SGB X

Das PpSG ist am 01.01.2019 in Kraft getreten und enthielt Förderprogramme, um das Pflegepersonal im Alltag spürbar durch eine bessere Personalausstattung zu entlasten und so die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern. 13.000 zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen wurden dafür geschaffen, um die medizinische Behandlungspflege zu stärken. Dies konnte durch neu eingestelltes Personal oder durch Stellenaufstockung erfolgen.

Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG): § 84 Abs. 9 SGB XI

Im GPVG wurde beschlossen, dass in der vollstationären Altenpflege 20.000 zusätzliche Pflegeassistenzkräfte finanziert werden. Das Gesetz ist im Wesentlichen am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die neuen Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung, über gesonderte Vergütungszuschläge, finanziert. Die zusätzlichen 20.000 Stellen sind ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

Bisher wurden die zusätzlichen Stellen nicht vollständig besetzt. Laut Bundesministerium für Gesundheit wurden im Zeitraum von 2,5 Jahren 2.800 Pflegefachkraftstellen (von 13.000) besetzt und im Zeitraum von 6 Monaten 2600 Pflegeassistenzstellen (von 20.000). Die Gründe hierfür sind vielfältig. Um dazu einen besseren Überblick zu bekommen und die Träger zu unterstützen, führt der DEVAP eine Umfrage zur Besetzung der Personalstellen durch. Bitte nehmen Sie bis zum 15. Januar 2022 an der Umfrage teil und leiten Sie diese gern auch an Interessierte weiter:

DEVAP-Umfrage zum Zusatzpersonal