Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP-Pressemitteilung "PUEG - Den Bock zum Gärtner machen: Kompetenzzentrum Digitalisierung bei den Krankenkassen verortet"

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich in seiner Pressemitteilung zum geplanten Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege im Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG):

Berlin, den 22.03.2023 „Der DEVAP begrüßt ausdrücklich, dass im Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege für den SGB XI Bereich vorgesehen ist. Dies darf jedoch keinesfalls beim GKV-Spitzenverband verortet sein, sondern muss unabhängig organisiert werden“, so Sebastian Wirth, Vorstand DEVAP. „Das Fazit der bisherigen Digitalisierung in der Pflege ist leider eindeutig: Trotz vieler Anläufe, trotz vieler Versprechungen und trotz Konzertierter Aktion Pflege kommen die digitalen Verfahren nicht voran.“ 

Für Abrechnungen im Bereich SGB V muss in der ambulanten Pflege der sog. Datenträgeraustausch (DTA) genutzt werden. Nach § 302 SGB V bestimmen das Nähere über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens allein der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. „Dabei wird nur eine digitale Form vorgesehen: wie kommen die Daten möglichst einfach und digital zu den Krankenkassen bzw. Abrechnungsstellen. Ein einheitlicher digitaler Weg von den Kassen zu den Pflegeeinrichtungen ist nicht definiert“, so Wirth weiter. „Seit mehr als 20 Jahren schicken die ambulanten Pflegeeinrichtungen die Rechnungen digital zu den Krankenkassen, müssen danach aber zusätzlich die Papierdokumentation senden. Diese wird von den Abrechnungsstellen eingescannt, digital an die Rechnung gehängt und das Papier weggeworfen. Das ist Digitalisierung made in Krankenkassen im Jahr 2023!“

„Damit ist der DTA seit dem letzten Jahrtausend nicht über eine Einbahnstraße hin zu den Kassen hinausgekommen. Das gilt leider auch für andere digitale Verfahren, die die Krankenkassen vorgeben“, so Wirth abschließend. „Die Kassen sind in der Digitalisierung nicht die Lösung, sondern das Problem. Der DEVAP fordert eine unabhängige Stelle, die verpflichtende digitale Standards für alle Beteiligten vorgibt - von der Verordnung über die Genehmigung bis hin zur Abrechnung und Zahlung. Im Jahr 2023 müssen auch die Pflegeeinrichtungen endlich digitale Komplettlösungen statt Stückwerk bekommen.“

Der DEVAP fordert seit Jahren einheitliche und für alle verbindliche digitale Lösungen in der
ambulanten Pflegedokumentation, der Leistungserfassung und der Abrechnung. Zum Thema
wurde eine umfangreiche Pressemappe veröffentlicht.