Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP-Pressemitteilung "Pflegeneuordnungsgesetz droht Versorgungssicherheit zu gefährden – DEVAP fordert grundlegende Nachbesserungen"

„Die Inhalte des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sind ein Frontalangriff auf den Sozialstaat“, so Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP in der aktuellen DEVAP-Pressemitteilung. „Der Fokus auf eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik und damit auf Kostendämpfung und Leistungskürzung zeigt deutlich, dass es von Seiten des Bundes - im Vergleich zu anderen Bereichen, wie der Bundeswehr oder dem Sondervermögen für Infrastruktur - wenig Bereitschaft gibt, Geld für die Sicherung der Langzeitpflege in Deutschland auszugeben. Durch die spätere Gewährung von Leistungsansprüchen und die Untergrabung der Tarifbindung wird die Versorgungssicherheit gefährdet und gerade jene Solidaritäten konterkariert, auf die das Pflegesystem in Zukunft am stärksten angewiesen ist.“

Aktuelle Zahlen von Prof. Heinz Rothgang zeigen, dass im Vergleich zur Gesundheitspolitik aktuell sehr wenig für die professionelle Pflege ausgegeben wird. Der schon heute bestehende Nachholbedarf wird durch den Konsolidierungsdruck zulasten von Leistungszugang, Eigenanteilen und Refinanzierungssicherheit weiter zugespitzt. 

Darüber diskutierten heute über 100 Teilnehmende im DEVAP Online-Fachforum zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) mit Prof. Heinz Rothgang intensiv. Rothgang hat für die DAK-Gesundheit berechnet, dass allein die spätere Gewährung von Leistungszuschlägen in der stationären Versorgung die Heimbewohner bis zu 20.000 € mehr kosten würde. Der Anteil der Sozialhilfeempfänger würde auf 46,2 Prozent steigen; dies entspricht im Jahr 2035 Mehrkosten für die Kommunen von rund 2 Mrd. €.

Rothgang betont im Fachforum: „Die vorgesehene Begrenzung der Vergütungssteigerung auf die Grundlohnrate zwingt Pflegeeinrichtungen zu Personalabbau. Damit wird die weitere Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens gestoppt, und die Einrichtungen, die jetzt noch nicht die Personalobergrenzen erreicht haben, dürfen sie auch in Zukunft nicht erreichen“.

„Aus Sicht der Pflegebedürftigen und ihrer An- und Zugehörigen, der Pflegekräfte und der Leistungserbringer ist die Reform in ihrer jetzigen Form daher nicht als große Strukturreform, sondern als Sparprogramm mit erheblichen sozialen und versorgungspolitischen Risiken zu bewerten“, so Leonhardi abschließend. „Die Lösung, einer steigenden Zahl von Pflegebedürftigen adäquat zu begegnen kann nicht sein, Menschen sehr viel später als heute als pflegebedürftig einzustufen! Stattdessen müssen Verläufe und Strukturen geändert werden: Mehr Freiheit für die Anbieter, Trust in Care, konsequenter Bürokratieabbau und ganzheitliche Reformansätze jenseits des bestehenden Systems (Stichwort Abbau der Sektorengrenzen).!

Jetzt haben die politischen Entscheider noch die Chance das Vertrauen der Branche und der Gesellschaft durch deutliche Änderungen am Referentenentwurf im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens und eine tatsächliche Neuordnung der Pflege zurückgewinnen.