Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP-Pressemitteilung "Pflegebedürftige und pflegende Angehörige müssen sichtbar entlastet werden. Die Reformpläne des BMG greifen zu kurz"

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich in seiner aktuellen Pressemitteilung zu dem aktuellen Arbeitsentwurf Pflegereformgesetz des Bundesgesundheitsministeriums:

„Auch die positiv zu wertende Leistungserhöhung und die jährliche Dynamisierung lassen leider nicht darüber hinwegsehen, dass diese Anpassungen die zu erwartenden Kostensteigerungen zwar abmildern aber nicht langfristig abfangen“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Damit regionale Unterschiede berücksichtigt werden, ist es richtig eine prozentuale Berechnung bei der Begrenzung der Eigenanteile vorzunehmen, statt, einen Pauschalbetrag von 700 € festzulegen. Unsere Forderung aber, eine zunehmende finanzielle Überforderung der Pflegebedürftigen effektiv zu verhindern und gleichwertige Lebensverhältnisse für hilfs - und pflegebedürftige Menschen zu schaffen, ist damit nicht erfüllt.“

Wesemann bezieht sich u.a. auf Berechnungen des Johanneswerk in Bielefeld, wonach die über drei Jahre gestaffelte Reduktion des Eigenanteils ab dem 2. Jahr vielen Pflegeheimbewohnern nicht zugutekommt, weil die Verweildauer der Menschen in der stationären Pflege überwiegend unter 12 Monaten liegt. Außerdem werden die Pflegebedürftigen so auch weiterhin an den Kostensteigerungen durch Tariferhöhungen und steigende Personalwerte beteiligt.

„Leider wurde unsere Forderung, die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in stationären Einrichtungen aus der bisherigen Zahlungspflicht der Pflegebedürftigen herauszunehmen, ebenfalls nicht berücksichtigt“, so Wesemann weiter. „Die geplante Regelung, dass die Krankenkassen einen Pauschalbetrag in Höhe von 640 Mio. € pro Jahr für die medizinische Behandlungspflege an die Pflegekassen zahlen, deckt die tatsächlichen Kosten nicht und eine Entlastung der Pflegebedürftigen wird dadurch ebenfalls nicht erreicht.“

„Schlichtweg ablehnen müssen wir zudem die geplante Anrechnung ambulanter Leistungen bei der Tagespflege. Dies gefährdet den Bestand dieses wichtigen Versorgungsangebotes und führt zu einer Belastung der Pflegebedürftigen sowie ihrer pflegenden Angehörigen. Gerade die stundenweise Entlastung nutzen Angehörige vermehrt, um den Pflegealltag bewältigen zu können“, erklärt Wesemann abschließend. „Noch können die Pläne des Ministeriums so nachgebessert werden, dass es zu einer für alle zufriedenstellenden Reform kommen kann. Wir stehen für Gespräche bereit.“

Der DEVAP hat mit seinem Strategiepapier „DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ eine Roadmap veröffentlicht, die als Leitlinie für die Umsetzung einer nachhaltigen und auskömmlichen Pflegereform dienen kann.