Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP-Pressemitteilung „Klares Votum für eine allgemeine Impfpflicht statt Bußgeldern für die Pflege“

Der DEVAP äußert sich in seiner aktuellen Pressemitteilung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15.03.2022 und der Aussage von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, den Termin zur Umsetzung nicht verschieben zu wollen:

„Die ohnehin schon knappen Personalressourcen werden bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in den Heimen weiter reduziert. Dadurch wird weder die Sicherheit in Bezug auf den Infektionsschutz noch die Betreuungsqualität gesteigert.“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Wir fordern, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit der Diskussion zur allgemeinen Impfpflicht verknüpft wird und die zeitliche Umsetzung so gestaltet wird, dass eine mögliche nächste Welle der Infektion verhindert wird.“

„In den Einrichtungen der Altenhilfe haben wir bereits seit längerer Zeit eine hohe Impfquote, die in einigen Bereichen bei über 90 % liegt. Nicht immunisierte Mitarbeitende werden täglich getestet und wir stellen fest, dass unter den jetzt infizierten (Omikron)-Mitarbeitenden viele 3-fach geimpfte und geboosterte Menschen sind.“, so Wesemann weiter. „Nach eigenen Schätzungen wird ein nicht unerheblicher Teil der nicht immunisierten Mitarbeitenden bei dieser Haltung bleiben und Konsequenzen, wie das Beschäftigungsverbot, in Kauf nehmen.“

„Bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gibt es zudem viele offene vor allem haftungsrechtliche Fragen, welche die Mitarbeiter und Träger zusätzlich verunsichern.“, so Wesemann. „Die Gesundheitsämter sind bereits heute überlastet. Es ist davon auszugehen, dass sie diese zusätzliche Aufgabe, die mit einer Prüfung im Einzelfall einhergeht, nicht in einem angemessenen Zeitraum bewältigen können. Zudem ist völlig ungeklärt, welchen Entscheidungsspielraum die Gesundheitsämter hierbei haben.“

„In einigen Bundesländern wurden bereits Bußgelder festgelegt, welche die Träger bei Unterlassen der Meldung zahlen müssen. Es fehlen jedoch weiterhin Antworten auf die Frage der konkreten Umsetzung. Es müssen verbindliche und klare Regelungen gefunden werden, die es den jetzt von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Einrichtungen ermöglichen, sich angemessen auf die Situation vorzubereiten.“, so Wesemann abschließend. „Der richtige Weg wäre jedoch, sich im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für eine allgemeine Impfpflicht zu entschieden und die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht zum 15. März umzusetzen. Dies wäre ein echtes Zeichen der Wertschätzung für die in der Pflege tätigen Menschen.“