Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP-Pressemitteilung „Flächendeckende Implementierung des Präventiven Hausbesuchs - DEVAP fordert den präventiven Hausbesuch als GKV-Leistung einzuführen“

Der DEVAP hat mit einer Pressemitteilung ein Positionspapier mit zwei wesentlichen Kernforderungen zur Operationalisierung des Präventiven Hausbesuchs (PHb) veröffentlicht.

„Entscheidend für die Entwicklungszahlen des Pflegebedarfs wird künftig sein, ob und wie frühzeitig kritische Lebenslagen alter Menschen mit diesen gemeinsam identifiziert werden können, um notwendige Interventionen einzuleiten. Hier bietet sich das Konzept des Präventiven Hausbesuchs (PHb) an.“, so Wilfried Wesemann. „Mit vergleichsweise geringen personellen und finanziellen Ressourcen können so die ambulanten und familiären Hilfestrukturen gestärkt, die Pflegebedürftigkeit verzögert und der Verbleib in der Häuslichkeit deutlich verlängert werden.“

„Schon heute wissen wir aus Berechnungen des statistischen Bundesamts, dass in 30 Jahren mehr als 25 % der deutschen Bevölkerung über 67 Jahre alt sein wird. Damit verbunden ist die Perspektive, dass deutlich mehr Ältere pflegebedürftig sein werden als die vier Millionen Pflegebedürftigen heute. Dem muss mit allen Mitteln entgegengewirkt werden.“, so Wesemann weiter.

“Bereits im dritten Altenbericht von 2003 sind Präventive Hausbesuche bei alten Menschen als geeignete Methode beschrieben worden, um Risikofaktoren für Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. PHbs sind bislang jedoch nur in ganz wenigen kommunalen Hilfestrukturen verankert worden. Auch die Einführung des Präventionsgesetzes 2015 hat daran wenig ändern können.“

Der DEVAP veröffentlicht hierzu ein Positionspapier, in dem zwei Kernforderungen sowie Operationalisierungsschritte zum Präventiven Hausbesuch beschrieben werden. Die Kernforderungen sind die Einführung eines jährlichen Präventiven Hausbesuchs für Menschen ab 75 Jahren und die Förderung sowie Finanzierung des PHb als Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen.

„Der PHb sollte leistungsrechtlich im SGB V verortet werden, da Prävention in die finanzielle Zuständigkeit der Krankenversicherung fällt“, so Wesemann weiter. „Entscheidend für die Entwicklungszahlen des Pflegebedarfs wird künftig sein, frühzeitig kritische Lebenslagen alter Menschen zu identifizieren und ggf. notwendige Interventionen anzubieten. Hier rückt das Konzept des PHb in den Fokus und muss zwingend ausgebaut werden“, so Wesemann abschließend.

Mit dem DEVAP-Strategiepapier „Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ spricht sich der DEVAP für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alte, hilfe- und pflegebedürftige Menschen aus. Die Prävention ist hierbei für sozialräumlich angelegter Hilfesysteme und die fachlich-inhaltliche Verbindung zwischen Altenarbeit und Pflege ein wichtiger Baustein.