Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP-Pressemitteilung: Einrichtungen dürfen nicht zu „Testzentren light“ werden

Der DEVAP äußert sich in seiner aktuellen Pressemeldung zu den Herausforderungen aufgrund der „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung -TestVO):

Hier ein Auszug aus der DEVAP-Pressemitteilung vom 09.11.2020:
„Grundsätzlich begrüßen wir die Möglichkeit für unsere Einrichtungen, Schnelltests durchzufüh-ren“, so Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Diese verhindern unter Um-ständen einen möglichen Totalausfall des Personals aufgrund von Erkältungen, die nicht COVID 19 bedingt sind und sichern so in dieser für uns alle herausfordernden Zeit die Versorgung der Bewohner und Patienten, was für uns im Vordergrund steht.“
Jedoch sind die Aussagen der Tests begrenzt. Sie können ausschließlich Verdachtsfälle infi-zierter Menschen hervorbringen, da für ein sicheres Testergebnis im Vergleich zur PCR Testung eine größere Virusmenge notwendig ist. „Das bedeutet, dass ein negatives Antigen-Testergeb-nis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausschließt“, erklärt Dr. de Vries.