Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP-Pressemitteilung "Einfach mal machen - Projekt „Digitale Leistungserfassung in der ambulanten Pflege“ trotzt allen Widerständen"

„Der DEVAP unterstützt seit 2021 ambulante Einrichtungen, die sich am Projekt zur Einführung eines Standards der digitalen Pflegedokumentation mit dem elektronischen Leistungsnachweis für die ambulante Pflege beteiligen. Dieser Standard hat sich etabliert. Das zeigen die hohen Teilnehmerzahlen an den DEVAP-Veranstaltungen mit Praxisbeispielen“, so Sebastian Wirth, ehem. Vorsitzender des Fachausschusses (FA) Ambulante pflegerische Dienste des DEVAP.

„Dabei ist das Projekt kein offizielles: Die Selbstverwaltung aus Verbänden der Krankenkassen und Leistungsanbieter blockiert immer wieder digitale Möglichkeiten“, so Wirth weiter. „So haben die Verhandlungspartner aus Krankenkassen und Freie Wohlfahrtspflege noch Anfang 2022 in NRW einen Vertrag unterschrieben, nach dem den Einrichtungen der digitale Leistungsnachweis untersagt und die Papierversion zwingend vorgeschrieben wurde. Auf Landesebene NRW gab es jedoch längst Vereinbarungen auch mit den privaten Verbänden zu digitalen Prozessen, die gut funktionierten.“

„Die Digitalisierung in der Pflege wird zwar allseits gefordert, aber bisher gab es nur verpflichtende Anforderungen an die ambulanten Dienste, welche Ausstattung sie anschaffen und wo sie sich anmelden sollen. Brauchbare Anwendungen für das Tagesgeschäft gab es dabei nicht“, so Sonja Schneider-Koch, neue Vorsitzende des DEVAP-FA Ambulant und DEVAP-Vorständin.

Dies hat auch der DEVAP wiederholt kritisiert und Vorschläge für eine durchgängige digitale Kommunikation mit den Krankenkassen eingebracht. Erste Ansätze scheinen jetzt Ende 2024/Anfang 2025 über die Telematik ins SGB XI zu kommen - für das SGB V ist dies offen.

„So lange wollten die Einrichtungen nicht warten: Immer mehr Träger wenden die Unterlagen zur digitalen Pflegedokumentation inklusive des elektronischen Leistungsnachweises inzwischen an. Bestandteil ist auch eine Datei zur revisionssicheren Abrechnungsprüfung. Gerade diese bietet eine deutlich bessere Nachverfolgung und Überprüfung des Leistungsgeschehen und Abrechnung - nicht zu Vergleichen mit den bisherigen Papierverfahren“, so Schneider-Koch weiter.

„Der DEVAP fordert die Politik auf, dem neuen Kompetenzzentrum verstärkt Fristen aufzulegen. Außerdem sind die vorgesehenen Übergangsfristen für die Krankenkassen aufzuheben und Anfang 2025 den Einrichtungen eine einheitliche digitale Abrechnung und Kommunikation mit allen Kranken- und Pflegekassen vorzuschreiben“, so Schneider-Koch abschließend. „Die Bremser der Sozialpartner müssen endlich klare Vorgaben erhalten, um die Bürokratie in den Einrichtungen zu senken - ansonsten wird ein weiteres Jahrzehnt zur Digitalisierung verloren gehen.“