DEVAP Pressemitteilung "DEVAP warnt: PNOG gefährdet ambulante Versorgung und Arbeitsplätze"
„Die geplanten Änderungen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) gefährden massiv die Versorgungssicherheit in der ambulanten und teilstationären Pflege“, so Sonja Schneider-Koch, DEVAP Vorstandsmitglied und Geschäftsführerin der DSP Elbdiakonie gemeinnützige GmbH. „Pflegebedürftige brauchen echte Unterstützung statt Budgets auf dem Papier. Insbesondere der geplante Wegfall des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 Euro droht bestehende Unterstützungsangebote zu schwächen und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen erheblich zu belasten.“
„Das ist Absurdistan: Ein Gesetz soll am 18. Dezember 2026 beschlossen werden und bereits am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Wie sollen ambulante Dienste unter diesen Bedingungen verlässlich planen und Personalentscheidungen treffen?“, kritisiert Schneider-Koch. Die kurze Umsetzungsfrist über die Weihnachtsfeiertage sei angesichts der weitreichenden Veränderungen realitätsfern: „Offenbar fällt Weihnachten dieses Jahr aus.“
Versorgungslücken und gefährdete Arbeitsplätze
Der bisherige Entlastungsbetrag ermöglicht unter anderem hauswirtschaftliche Unterstützung, Einkaufshilfen und Begleitungen zu Arztterminen. Künftig soll ein Sozialraumbudget von monatlich 175 Euro diese Unterstützung teilweise ersetzen.
„Ambulante Pflegedienste, Tagespflegen und Kurzzeitpflegen sollen jedoch nicht mehr als Leistungserbringer zugelassen sein“, so Schneider-Koch weiter. „Für die DSP Elbdiakonie gGmbH hätte dies einen Umsatzrückgang von rund 15 Prozent zur Folge. Die Arbeitsplätze von etwa 200 Mitarbeitenden wären gefährdet. Gleichzeitig droht pflegebedürftigen Menschen der Verlust dringend benötigter Leistungen. Wir versuchen derzeit, die Arbeitsplätze durch die Gründung eines eigenständigen Unternehmens zu retten, um eine Zulassung nach Hamburger Landesrecht zu erhalten – trotz hoher bürokratischer und gesetzlicher Hürden.“
„Ein Budget allein schafft noch keine Versorgung. Wo geeignete Angebote fehlen, läuft es ins Leere. Pflegebedürftige brauchen konkrete Hilfe im Alltag – keine Ansprüche, die sie mangels verfügbarer Angebote nicht nutzen können“, betont Schneider-Koch.
Pflegepolitik muss den Menschen in den Mittelpunkt stellen
Die geplante Reform verteuert die Tagespflege, wenn der Entlastungsbetrag nicht mehr zur Finanzierung von Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten genutzt werden kann. Gleichzeitig droht das Sozialraumbudget insbesondere im ländlichen Raum ins Leere zu laufen, wenn geeignete Unterstützungsangebote fehlen.
„Das Budget muss deshalb flexibel nutzbar sein und Versorgungslücken schließen, statt bestehende Ansprüche faktisch ins Leere laufen zu lassen“, so Schneider-Koch. „Zudem muss das Sozialraumbudget für bewährte Leistungserbringer geöffnet werden.
Auch die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Kommunen, ambulanten Diensten und Pflegekassen droht das System für Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen noch unübersichtlicher zu machen.
„Pflegepolitik darf nicht ausschließlich fiskalischen Erwägungen folgen. Es geht um Menschenwürde, gesellschaftliche Teilhabe und den Erhalt der Demokratie. Wer funktionierende Versorgungsstrukturen schwächt, gefährdet die häusliche Pflege, belastet Familien zusätzlich und fördert die gesellschaftliche Spaltung“, erklärt Schneider-Koch.
Der DEVAP fordert deshalb eine realistische Umsetzungsfrist, verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen und den Erhalt bestehender Unterstützungsangebote. „Eine zukunftsfähige Pflegereform muss die Versorgung tatsächlich sichern. Pflegebedürftige brauchen verfügbare Leistungen und verlässliche Unterstützung – nicht nur Budgets auf dem Papier.“
In einer Auftaktveranstaltung am 26.10.2026 hat der DEVAP mit über 90 Teilnehmenden zum Thema intensiv diskutiert und beraten, wie die ambulanten und teilstationären Träger mit diesen Herausforderungen umgehen können, um auch weiterhin wirtschaftlich stabil am Markt bestehen zu können. Eine Folgeveranstaltung ist für Anfang 2027 geplant.
