Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP-Pressemitteilung "Bundeshaushalt 2023 - DEVAP fordert ein klares politisches Signal für eine Pflegereform"

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich in seiner aktuellen Pressemitteilung zu Verabschiedung des Bundeshaushalts 2023 am 01.07.2022 und den aktuellen Hochrechnungen von Prof. Dr. Heinz Rothgang für die DAK-Gesundheit:

„Wir brauchen jetzt ein klares Signal für eine nachhaltige und legislaturübergreifende Pflegereform. Um in der Pflege handlungs- und reformfähig zu bleiben, sind dafür die erforderlichen finanziellen Mittel im Bundeshaushalt 2023 bereitzustellen“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Im geplanten Bundeshaushalt sind jedoch keine finanziellen Spielräume für die Pflege vorgesehen. Wenn wir jetzt nichts tun, dann zahlen wieder die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen die prognostizierten Preissteigerungen.“

„Mittlerweile liegen wir bei einem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil von durchschnittlich 2.250 € in Deutschland. Die mit der „kleinen“ Pflegereform vereinbarten gestaffelten Zuschläge nach § 43c SGB XI zur Entlastung der Pflegebedürftigen werden spätestens im Herbst 2023 nicht mehr greifen. Grund sind finanzielle Belastungen durch Lohnsteigerungen für Personal und Mehrpersonalisierung durch die Personalbemessungsverfahren, Preissteigerungen sowie Inflationsentwicklungen“, so Wesemann weiter. 

Die aktuellen Berechnungen von Rothgang zeigen zudem, dass das bisher erwartete Defizit der Pflegeversicherung aufgrund höherer Ausgaben für die Zuschläge nach § 43c SGB XI im Jahr 2022 nicht bei 2,3 Milliarden Euro, sondern bei drei Milliarden Euro liegen werden. Grund ist eine längere Verweildauer in der stationären Langzeitpflege als ursprünglich im Reformvorhaben kalkuliert. Es ist daher davon auszugehen, dass die Verweildauer nicht gestiegen ist, sondern die Annahmen nicht korrekt waren.

„Diese höheren Ausgaben dürfen jedoch nicht zu einem Reformstau führen, weil die Pflege sonst in wenigen Jahren vor einem Kollaps steht. Stationäre Pflege wird zur Verarmung führen und einen Großteil der Pflegebedürftigen in die Sozialhilfe treiben“ so Wesemann.

„Als Argument für fehlenden finanziellen Spielraum in der Pflege wird von politischer Seite in den vergangenen Jahren gern auch die Corona-Pandemie genannt. Die pandemiebedingten zusätzlichen Kosten werden jedoch in allen anderen Wirtschafts- und Gesundheitsbereichen als gesamtgesellschaftliche Kosten betrachtet und als Steuerzuschuss finanziert, der den Bundeshaushalt verschuldet. Nur in der Pflege fallen diese zusätzlichen Kosten in die gesetzlichen Zuständigkeiten im SGB XI und werden somit von der Pflegeversicherung getragen“, so Wesemann abschließend.

„Hier muss nachgesteuert werden, denn Krisen dürfen nicht zur Handlungsunfähigkeit führen. Dringend notwendige Zukunftsentwicklungen, zu denen sich auch der DEVAP wiederholt geäußert hat, sind zeitnah und gemeinsam auf den Weg zu bringen, um gleichwertige Lebensverhältnisse für hilfs- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland zu schaffen und die Pflegeversicherung zukunftsfest weiterzuentwickeln.“

Der DEVAP hat im Oktober 2020 sein „Strategiepapier DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ mit sieben Forderungen zur Weiterentwicklung der Pflege veröffentlicht.