Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP Pressemitteilung "Bürokratieaufwand als Mittel oder als Zweck. Krankenkassen zur einheitlichen digitalen Kommunikation verpflichten"

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich in einer Pressemitteilung  zu den Änderungen zu § 312 SGB V, die mit dem Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) auf den Weg gebracht wurden:

„Erst in drei Jahren sollen gemäß DVPMG die Leistungserbringer zur elektronischen Übermittlung der Verordnungen und Leistungserbringung verpflichtet werden. Allerdings nur, wenn zuvor die technischen Voraussetzungen durch die Gesellschaft für Telematik geschaffen wurden. Diese Zeitschiene ist viel zu lang, denn bereits heute sind viele ambulante Dienste zum digitalen Austausch fähig.“, so Wilfried Wesemann zum DVPMG.

„Bei der Nennung des Schlagworts „Digitalisierung in der Pflege“ werden in der öffentlichen Diskussion oftmals nur assistive Techniken in den Blick genommen. Es sind aber vor allem die Prozesse zu digitalisieren, weil diese die Grundlage für eine effiziente Zusammenarbeit bilden. Der wahre Fortschritt liegt darin, mit einheitlichen digitalen Verfahren den Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen deutlich zu verbessern und zu beschleunigen.“

Im ambulanten Pflegebereich könnten die größten Einsparungen bei der Leistungserbringung und deren Abrechnung mit den Krankenkassen erzielt werden. Bereits 2013 hat die Bundesregierung ein Projekt aufgelegt, nach dem u.a. der Erfüllungsaufwand für die Pflegedokumentation ermittelt wurde: allein für das händische Ausfüllen der Leistungsnachweise fielen damals jährlich rund 1,9 Mrd. € an. Dies entspricht 9 Minuten pro Tag pro Pflegebedürftigen, die nicht für Pflege genutzt werden können.

„Sowohl die Leistungserfassung als auch die Abrechnung haben sich seit 2013 jedoch nicht verbessert - eher im Gegenteil. Die Krankenkassen blockieren weiterhin digitale Verfahren und die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit dem DVPMG beschlossen wurden, greifen erst in einigen Jahren, auch nur für Teile der Verordnungs- und Abrechnungsverfahren und zielen nur auf die Einrichtungen.“, so Wesemann weiter. „Die Blockade der Krankenkassen muss endlich aufhören: Generell muss jedes Verfahren als Regelfall digital erfolgen - ohne Papierversion daneben - und nur noch als Ausnahme für eine Übergangsfrist analog. Die Krankenkassen müssen zeitnah verpflichtet werden, endlich einheitliche Antwort- und Rückmeldeverfahren an die ambulanten Pflegedienste auf digitalem Weg einzuführen.“

Der DEVAP setzt sich seit Jahren für den Bürokratieabbau ein und hat dazu konkrete Forderungen aufgestellt. Nun wurde eine umfangreiche Pressemappe zusammengestellt, in der u.a. die aufwendigen Verfahrensschritte zur Abrechnung aufgezeigt werden: Bei jedem Schritt wären längst digitale Verfahren für die Pflegedienste möglich - jedoch müssen viele dieser Schritte erst noch in den Bundesländern aufwendig in die Verträge reinverhandelt werden.

 

Hintergrund: Mit den Änderungen und Ergänzungen zu § 312 SGB V im Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) wird die Gesellschaft für Telematik beauftragt, das Verordnungswesen nicht nur den Ärzten, sondern auch allen anderen Leistungserbringern zugänglich zu machen. Dies bedeutet unter anderem eine Öffnung zum Beispiel für den Bereich der häuslichen Krankenpflege bis zum 30. Juni 2022. Damit verbunden ist auch die Verpflichtung der Leistungserbringer, sich bis zum 1. Januar 2024 der Telematik-Infrastruktur anzuschließen soweit auch hier alle technischen Voraussetzungen gegeben sind.