Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP-Pressemitteilung: Besucherregelungen in Pflegeeinrichtungen - DEVAP mahnt: Für einige Familien ist es das letzte gemeinsame Weihnachten

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich in seiner aktuellen Pressemitteilung zu den Besucherregelungen in Pflegeeinrichtungen mit dem Blick auf die bevorstehende Advents- und Weihnachtszeit.

Ein herausforderndes Jahr voller Belastungsproben, Beschränkungen und Schließungen geht dem Ende zu. Das Fest der Geburt Christi, für Kirche und Diakonie eines der bedeutendsten Feste, steht vor der Tür.

Der DEVAP mahnt, die Diskussionen um weitere Beschränkungen unter diesen besonderen Umständen mit einem hohen emotionalen Augenmaß zu betrachten, denn es wird für viele Pflegebedürftige und ihre Familien das letzte gemeinsame Weihnachten sein. Zusammen sind Mitarbeitende, Angehörige und die Gesellschaft gefordert, Begegnungen möglich und Beziehungen lebbar zu machen, denn die Kontaktbeschränkungen rufen Ängste hervor besonders dort, wo Menschen in Heimen oder in ihrer eigenen Häuslichkeit allein leben.

„Die Mitarbeitenden in den diakonischen Einrichtungen haben seit Beginn der Pandemie erfolgreich und mit Hochdruck daran gearbeitet, dass regelmäßige Kontakte und Besuche ermöglicht werden können“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Jetzt zur Weihnachtszeit sind alle Akteure noch einmal mehr gemeinsam gefordert, Wege innerhalb der geltenden Bestimmungen zu finden, die zusammenbringen. Alternativen zu der durch die Pandemie fehlenden körperlichen Nähe sind zu gestalten, genau wie Gesten und besondere Zeichen, Worte, die eine vertiefte Kommunikation ermöglichen und durch die Oberfläche dringen dorthin, wo Sorge, das Gefühl der Ohnmacht oder Angst sitzen.“

„Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Mitarbeitenden sich einem massiven gesellschaftlichen und medialen Angriff ausgeliefert sehen, sobald es zu einem Ausbruch in der Einrichtung kommt“, mahnt Wesemann weiter. „Oberste Priorität hat es immer, dass es den anvertrauten Menschen gut geht; körperlich wie seelisch. Unter den jetzigen Bedingungen ist dies eine exponentiell höhere Herausforderung. “

So muss auch die Pflicht zum Abwenden von Gefahren mitberücksichtigt werden, denn leider gibt es trotz aller Schutz und Hygieneregeln keine hundertprozentige Sicherheit. In der Praxis gibt es behördlich angeordnete Besucherstopps, die die Einrichtungen einhalten müssen. Im Falle von Corona-Ausbrüchen in stationären Pflegeeinrichtungen werden auch zu Weihnachten kurzfristig Besuche eingeschränkt werden müssen, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden und die Versorgung zu sichern. Alle sind gefordert, dies durch ein verantwortliches Verhalten möglichst zu verhindern.

„Auf der Grundlage von individuellen Besuchsregelungen ermöglichen die Einrichtungen, solange es irgend geht, regelmäßige Kontakte und Besuche. Es unterliegt ihnen vor Ort, den schmalen Grad zwischen Infektionsschutz und Kontaktbeschränkungen so zu gehen, dass für alle das bestmögliche Ergebnis herauskommt,“ so Wesemann abschließend. „Die Einrichtungen leisten herausragende Arbeit und werden weiterhin alles was machbar ist tun, um den Bewohnern und Angehörigen ein fried- und freudvolles Fest zu ermöglichen. Sie gilt es in ihren Entscheidungen zu stärken.“