Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEVAP-Pressemeldung "Länder bei den Investitionskosten endlich in die Pflicht nehmen. DEVAP begrüßt den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Lauterbach"

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich in seiner aktuellen Pressemitteilung zu den Reformvorschlägen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach für Herbst 2024:

„Die aktuellen Zahlen des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) zur Eigenbeteiligung in Pflegeheimen belegen die dramatische Lage: wir brauchen dringend Sofortmaßnahmen, um die professionelle Pflege wieder sicherzustellen. Insofern begrüßen wir den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Länder bei der Zahlung der Investitionskosten stärker in die Pflicht zu nehmen. Dies ist, neben der Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen und der Überführung der Kosten für die stationäre Behandlungspflege in das SGB V, eine wichtige Stellschraube, um der finanziellen Überforderung Pflegebedürftiger entgegenzuwirken“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP.

„Allein die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder, wie gesetzlich vorgesehen, würde die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der professionellen Langzeitpflege. Wir benötigen zudem zwischen den Bundesländern harmonisierte Grundlagen und angeglichene Bewertungsinstrumente für die Berechnung von Investitionskosten. Dies muss gleichermaßen für die stationäre und ambulante Pflege gelten“, so Wesemann weiter.

„Dass der Bund seine Verantwortung wahrnimmt und die Länder bei der Zahlung von Investitionskosten endlich in die Pflicht nimmt, ist ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung einheitlicher Lebensbedingungen pflegebedürftiger Menschen in der ambulanten und stationären Pflege in Deutschland“, so Wesemann abschließend. „Auch die Bestrebungen, die Eigenanteile zu deckeln und sektorenübergreifende Versorgungsformen zu fördern, sind wichtige Schritte, um die professionelle Pflege zu sichern. Letztlich braucht die Pflegeversicherung jedoch einen Neustart: Ein Systemwechsel nach 30 Jahren Pflegeversicherung mit einer grundständigen und legislaturübergreifenden Finanz- und Strukturreform ist unausweichlich.

Hintergrund: Laut den Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) vom 1. Juli 2024 zahlen die zu Pflegenden im Bundesdurchschnitt monatlich einen Eigenanteil von 2.871 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. Das sind 211 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.7.2023: 2.660 Euro).