Deutscher Evangelischer Verband
für Altenarbeit und Pflege e.V.

BeB-DEVAP-Pressemitteilung "Diakonische Fachverbände appellieren an den Bundesrat Keine Testpflicht und Hygienebeauftragte für die Behindertenhilfe und Pflege"

Berlin, den 15. September 2022 – Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) und Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) halten den Entwurf zur Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes für nicht zielführend. Die erheblichen personellen Mehraufwände bringen die unter dem Fachkraftmangel leidenden Einrichtungen an die Grenzen der Leistungskapazität.

Konkret wenden sich DEVAP und BeB gegen die geplante Regelung, dass Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe dreimal pro Woche überwacht getestet werden müssen. Die durch Corona belasteten Beschäftigten in den Einrichtungen müssen endlich entlastet werden. Pfarrer und Vorstandsvorsitzender des BeB Frank Stefan bittet den Bundesrat die Zustimmung zur Testpflicht zu verweigern und sagt: “Durch die Maskenpflicht besteht ein wirksamer Schutz gegen die Ansteckung und alle Beschäftigten lassen sich beim Auftreten von Symptomen testen. Dies dreimal die Woche, und zwar ausschließlich von den Beschäftigten zu fordern geht mit enormem Aufwand, weniger verfügbarer Arbeitszeit und Kosten einher, die der Behindertenhilfe nicht erstattet werden. Es gibt sehr gute Erfahrungen mit der Option der Selbsttests für diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz nachgewiesen haben. Diese ermöglichen bei gutem Monitoring eine höhere Akzeptanz, vernünftige Schichtwechsel und eine Risikominimierung, da die Tests bereits vor dem Eintreffen am Arbeitsplatz erfolgen.“

Auch die Einführung von Hygienebeauftragten bedeutet vor allem eins: mehr personeller und Dokumentationsaufwand. Denn Hygienebeauftragte sollen verantwortlich sein für die Einhaltung der Hygienepläne und die Gewährleistung der Abläufe bei Impfungen, Testungen und der Versorgung mit antiviralen Therapeutika. “Seit Beginn der Corona Pandemie gehen die Einrichtungen verantwortlich mit dem Gesundheitsschutz der von ihnen betreuten Menschen um”, sagt Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. Und weiter betont er: “anstatt die Einrichtungen personell und organisatorisch zu entlasten, belastet eine weitere bußgeldbewehrte Beauftragung die Beschäftigten und Einrichtungen zusätzlich. Wieder ein Gesetz, bei dem offensichtlich nicht diejenigen vorher gefragt wurden, die es betrifft. Wir fordern zum wiederholten Male die aktive Beteiligung der Pflege bei den Entscheidungen zum Infektionsschutz,” so Wesemann weiter. Der BeB und DEVAP weisen auch darauf hin, dass für die Versorgung mit antiviralen Therapeutika Haus- und Fachärzte zuständig sind.

Die gemeinsame Pressemitteilung finden Sie hier.